Referenzerträge nach DIN SPEC 91434 nachweisen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Valide Referenzerträge sind die Grundlage jeder Agri-PV-Konformitätsprüfung nach DIN SPEC 91434. Ohne korrekte Referenzwerte kann weder der Ertragsverlust noch die Wirtschaftlichkeit einer Agri-PV-Anlage bewertet werden. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Referenzerträge korrekt ermitteln – unabhängig vom Bundesland.
Was sind Referenzerträge und warum sind sie wichtig?
Die Referenzerträge bilden die Basis für alle Ertragsberechnungen im Rahmen der DIN SPEC 91434 Konformitätsprüfung. Sie dienen als Vergleichswert, um zu beurteilen, ob die landwirtschaftliche Hauptnutzung unter einer Agri-PV-Anlage gewährleistet bleibt. Eine fehlerhafte Ermittlung kann dazu führen, dass die Konformitätsbewertung verzögert wird oder Fördermittel nicht bewilligt werden.
Die Methodik zur Ermittlung ist in allen Bundesländern grundsätzlich gleich – die Datenquellen unterscheiden sich jedoch je nach Region. Jedes Bundesland veröffentlicht eigene Ertragsstatistiken über die jeweilige Landesanstalt für Landwirtschaft oder die Landwirtschaftskammer.
Hinweis: Im Folgenden zeigen wir den vollständigen Ablauf am Praxisbeispiel Bayern mit den Datenbanken der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Die gleiche Vorgehensweise lässt sich auf andere Bundesländer übertragen – nutzen Sie dafür die jeweiligen Landesquellen (siehe Datenbanken nach Bundesland weiter unten).
Grundsätzliche Ermittlung der Referenzerträge
Es gibt zwei Wege, um Referenzerträge festzulegen:
1. Eigene Erträge verwenden (bevorzugt)
Wenn die Kultur/Kulturen bereits auf der Gesamtprojektfläche oder auf anderen Flächen des Betriebes angebaut wurden:
- Bei Dauerkulturen und Grünland wird der Ertrag der letzten 3 Jahre gemittelt.
- In Ackerbau-Fruchtfolgen muss der Ertrag der einzelnen Kulturen über 3 Fruchtfolge-Zyklen gemittelt werden.
Die Verwendung von eigenen Erträgen ist möglich und sogar gewünscht. Diese können wie folgt ermittelt und nachgewiesen werden:
- mittels Verkaufsbelege
- Plausibilisierung durch verfütterte Mengen (LKV-Auswertung) oder Futterrationsberechnung
- Ertragsmessung durch Feldhäcksler oder Mähdrescher
- über eine Fuhrwerkswaage
2. Durchschnittserträge aus Veröffentlichungen
Wenn die Kultur/Kulturen noch nicht auf dem Betrieb angebaut wurden: Durchschnittserträge der letzten drei Jahre aus einschlägigen Veröffentlichungen (z. B. destatis, Agrarstatistiken der Bundesländer) werden als Referenzerträge festgelegt.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen am Beispiel Bayern, wie Punkt 2 korrekt dargelegt wird.
Praxisbeispiel Bayern: Konventionelle Betriebe
Für konventionelle Betriebe in Bayern nutzen Sie die Durchschnittserträge für die Düngebedarfsermittlung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
Wichtig: Schauen Sie immer auf Landkreisebene! Nutzen Sie die Durchschnittserträge für die Düngebedarfsermittlung.
Auf der LfL-Website finden Sie unter dem Reiter „Erträge" die Liste der Erträge je Landkreis. Scrollen Sie nach unten, um die Statistiken der letzten Jahre zu finden:
LfL Bayern: Übersicht der Erträge für die Düngebedarfsermittlung mit downloadbaren PDF-Listen je Landkreis.
Beispiel: Mittlere Landkreiserträge für die Düngebedarfsermittlung 2026, Regierungsbezirk Oberbayern Nord.
Wichtig: Es ist immer der Durchschnittswert der letzten drei Jahre anzugeben.
Praxisbeispiel Bayern: Ökologische Betriebe
Für Ökobetriebe gibt es die Erträge nur auf Bezirksebene. Gehen Sie auf den Deckungsbeitragsrechner des LfL und wählen Sie die jeweilige Fruchtfolge:
Deckungsbeitragsrechner des LfL: Übersicht der verfügbaren Kulturen im ökologischen Marktfruchtbau.
Öffnen Sie den Deckungsbeitragsrechner der jeweiligen Kultur und klappen Sie den Reiter „Ertrag" aus. Für jede Kultur wird hier angegeben, mit wie viel Prozent des konventionellen Ertrags im Ökolandbau zu kalkulieren ist:
Beispiel Öko-Winterweizen: Langjährig ist im ökologischen Landbau mit ca. 55 % des konventionellen Winterweizenertrags zu kalkulieren.
Nehmen Sie nun den Durchschnittswert der letzten 3 Jahre des konventionellen Ertrags aus der Düngemittelverordnung für Ihren jeweiligen Landkreis und kalkulieren Sie mit Hilfe des Abschlags für Ökobetriebe Ihren Referenzertrag.
Berechnungsbeispiel: Ökobetrieb mit Wintergerste im Landkreis Aichach-Friedberg
Ein Ökobetrieb in der Gemeinde Dasing, Landkreis Aichach-Friedberg (Bayern), baut Öko-Wintergerste an. So ermitteln Sie den Referenzertrag Schritt für Schritt:
Schritt 1: Deckungsbeitragsrechner öffnen
Wir öffnen zunächst den Deckungsbeitragsrechner für Öko-Wintergerste und passen die Schlaggröße entsprechend an:
Schritt 1: Öko-Wintergerste im Deckungsbeitragsrechner auswählen.
Schritt 2: Öko-Abschlag ermitteln
Im Öko-Landbau erhält man im Schnitt 60 % des konventionellen Ertrags bei Wintergerste:
Schritt 2: Der Deckungsbeitragsrechner zeigt, dass für Öko-Wintergerste mit ca. 60 % des konventionellen Ertrags zu rechnen ist.
Schritt 3: Konventionelle Landkreiserträge nachschlagen
Wir schauen nun in die Landkreiserträge der Düngebedarfsermittlung für Ackerkulturen aus 2026, 2025 und 2024 – jeweils unter: Schwaben → Landkreis Aichach-Friedberg → Wintergerste:
Schritt 3a: Die relevanten PDF-Dateien für die Jahre 2024, 2025 und 2026 herunterladen.
2026: Wintergerste im Landkreis Aichach-Friedberg = 79 dt/ha FM.
2025: Wintergerste im Landkreis Aichach-Friedberg = 80 dt/ha FM.
2024: Wintergerste im Landkreis Aichach-Friedberg = 79 dt/ha FM.
Schritt 4: Referenzertrag berechnen
Der konventionelle Referenzertrag für Wintergerste im Landkreis Aichach-Friedberg liegt bei:
(79 + 80 + 79) / 3 = 79,33 dt/ha
Bei einem konventionellen Betrieb wären wir hier fertig. Da es sich um einen Ökobetrieb handelt, multiplizieren wir mit dem Öko-Abschlag von 60 %:
79,33 × 60 % = 47,6 dt/ha Referenzertrag für Öko-Wintergerste
Referenzertrag-Datenbanken nach Bundesland
Falls Ihr Projekt nicht in Bayern liegt, finden Sie hier die wichtigsten Quellen für Ertragsstatistiken in den anderen Bundesländern:
| Bundesland | Quelle für Referenzerträge |
|---|---|
| Bayern | LfL – Erträge für die Düngebedarfsermittlung (Landkreisebene) |
| Baden-Württemberg | Düngung BW – Informationen zur Düngebedarfsermittlung |
| Niedersachsen | Düngebehörde Niedersachsen – Düngebedarf |
| Nordrhein-Westfalen | Landwirtschaftskammer NRW – Düngung Richtwerte |
| Schleswig-Holstein | LKSH – Düngebedarfsermittlung & Düngeplanung |
| Sachsen | Sachsen – Düngebedarfsermittlung BESyD |
| Sachsen-Anhalt | LLG Sachsen-Anhalt – Düngebedarfsermittlung |
| Thüringen | TLL Thüringen – Düngebedarfsermittlung (PDF) |
| Mecklenburg-Vorpommern | LMS Beratung – Düngung & Nährstoffbilanzierung |
Tipp: Falls Ihr Bundesland keine detaillierten Landkreis-Erträge veröffentlicht, können Sie auf der Website Ihrer jeweiligen Landwirtschaftskammer nachsehen oder auf die Ernteergebnisse des Statistischen Bundesamtes (destatis) zurückgreifen, die bundesweit auf Kreisebene verfügbar sind.
Fazit
Die korrekte Ermittlung der Referenzerträge ist ein zentraler Bestandteil jeder Agri-PV-Konformitätsprüfung nach DIN SPEC 91434. Unabhängig vom Bundesland gilt: Nutzen Sie die Ertragsstatistiken Ihrer Landesanstalt für Landwirtschaft oder der zuständigen Landwirtschaftskammer auf möglichst regionaler Ebene (Landkreis). Für Ökobetriebe kombinieren Sie die konventionellen Werte mit dem jeweiligen Öko-Abschlag.
Bei Fragen zur korrekten Ermittlung stehen wir Ihnen als autorisierte Konformitätsbewertungsstelle gerne zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
- LfL Bayern: Erträge für die Düngebedarfsermittlung
- Statistisches Bundesamt (destatis) – Ernteergebnisse
- Wirtschaftlichkeit nach DIN SPEC 91434 nachweisen
- Agri-PV-Anlage planen: Alle Nachweise für DIN SPEC 91434
- Was ist die DIN SPEC 91434? – Erklärung und Bedeutung
- Informationen für Landwirte
Quellen
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). (2026). Erträge für die Düngebedarfsermittlung – Landkreiserträge Ackerkulturen. Abgerufen von https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/027122/index.php
Statistisches Bundesamt (destatis). (2026). Ernteergebnisse – Feldfrüchte und Grünland. Abgerufen von https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/41241/table/41241-0010/table-toolbar
DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (2021). DIN SPEC 91434: Agri-Photovoltaik-Anlagen - Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung. Berlin: Beuth Verlag.

Der Autor
Johannes Lamprecht
Spezialist Agri-PV
Agri-PV Experte, Ingenieur, Landwirt mit selbst umgesetzter 2,5MWh Agri-PV Anlage und mehr als sechs Jahren Erfahrung im Bereich Erneuerbare Energien.
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