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    Förderpolitik

    Agri-PV EEG Vergütung 2026: Bonus, Regeln & Zertifikate

    Sebastian Danninger-Müller
    18. März 2026
    6 Min.
    Projektentwickler prüft Agri-PV Planungsunterlagen mit Tablet vor hochaufgeständerter Solaranlage auf einem Feld

    Die Agri-PV EEG Vergütung 2026 bringt für Projektentwickler und landwirtschaftliche Betriebe unerwartete Hürden mit sich. Der erhoffte APV Bonus ist faktisch nicht verfügbar, und Zertifikate werden bei der Festvergütung zur Pflicht. Dieser Artikel liefert eine faktenbasierte Übersicht zur aktuellen Rechtslage.

    Der Wegfall des APV Bonus nach §101 EEG

    Für Betreiber einer Agri-PV-Anlage galt lange die Hoffnung auf eine zusätzliche finanzielle Förderung. Ein Blick in die ab dem 23. Dezember 2025 gültige Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zeigt in §37 formal einen APV Bonus in Höhe von 2,5 Cent pro Kilowattstunde.

    ⚠️ Wichtig

    Die Auszahlung des APV Bonus ist laut §101 EEG zwingend an eine beihilferechtliche Genehmigung durch die EU gebunden. Diese Genehmigung liegt aktuell nicht vor. Fachkreise gehen im ersten Quartal 2026 fest davon aus, dass sie auch in Zukunft nicht erteilt wird.

    Das hat direkte Konsequenzen für die Praxis: Da die beihilferechtliche Genehmigung fehlt, greift automatisch die vorherige rechtliche Grundlage. Es gilt somit wieder die EEG-Fassung, die am 15. Mai 2024 gültig war. In dieser Version existiert kein APV Bonus.

    🚫 Achtung

    Projektplaner dürfen die 2,5 Cent APV Bonus in ihren aktuellen Wirtschaftlichkeitsberechnungen für das Jahr 2026 nicht ansetzen.

    Festvergütung unter 1 MW: Zertifikatspflicht und benachteiligte Gebiete

    Neben dem weggefallenen Bonus müssen Anlagenbetreiber bei der Festvergütung für kleine Anlagen strenge formale Anforderungen erfüllen. Wenn Sie eine Agri-PV-Anlage mit einer Leistung von unter 1 Megawatt planen und die gesetzliche Festvergütung in Anspruch nehmen möchten, wird Ihr zuständiger Verteilnetzbetreiber Nachweise einfordern.

    Die rechtliche Grundlage hierfür bildet §48 Absatz 1 Nummer 2 bis 6 EEG. Im Grunde verlangt das Gesetz, dass eines der folgenden zwei Kriterien erfüllt sein muss:

    Voraussetzungen für die Festvergütung:

    • Besondere Solaranlage: Die Anlage qualifiziert sich als besondere Solaranlage (z. B. Agri-PV oder Parkplatz-PV). Zum Nachweis ist zwingend eine offizielle Bescheinigung bzw. ein Zertifikat nach DIN SPEC 91434 erforderlich.
    • Benachteiligtes Gebiet: Die Anlage wird in einem sogenannten benachteiligten Gebiet gemäß §48 Abs. 1 Nr. 2 und 3 errichtet. Solche Gebiete weisen erschwerte landwirtschaftliche Bedingungen auf.

    📋 Praktische Regel

    Sie brauchen für die Festvergütung zwingend ein Zertifikat, außer Ihre Anlage wird direkt auf einem offiziell ausgewiesenen benachteiligten Gebiet errichtet. Fehlt das Zertifikat in einem regulären Gebiet, verweigert der Verteilnetzbetreiber die Aufnahme in die EEG-Vergütung.

    Häufig gestellte Fragen

    Gibt es den APV Bonus im Jahr 2026?

    Nein. Zwar steht der Bonus von 2,5 Cent im aktuellen EEG §37, er erfordert jedoch eine EU-beihilferechtliche Genehmigung. Da diese fehlt, gilt rechtlich die Fassung vom 15. Mai 2024, welche keinen Bonus vorsieht.

    Wann fordert der Verteilnetzbetreiber ein Zertifikat?

    Ein Zertifikat wird bei Anlagen unter 1 Megawatt für die Festvergütung zwingend verlangt, um den Status als besondere Solaranlage nachzuweisen. Die einzige Ausnahme bilden Anlagen in benachteiligten Gebieten nach §48 EEG.

    Fazit und Handlungsempfehlung

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Agri-PV EEG Vergütung 2026 erfordern eine exakte kaufmännische und rechtliche Vorbereitung. Planen Sie Ihre Projekte ohne den APV Bonus von 2,5 Cent, da die fehlende beihilferechtliche Genehmigung diesen hinfällig macht.

    Prüfen Sie zudem im Vorfeld, ob Ihr Standort in einem benachteiligten Gebiet liegt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie frühzeitig in den Zertifizierungsprozess für besondere Solaranlagen starten. Nur mit einem gültigen Zertifikat sichern Sie sich die Festvergütung für Anlagen unter 1 MW beim zuständigen Verteilnetzbetreiber.

    Quellen

    Ember. (2024). Empowering farmers in Central Europe: the case for agri-PV. Ember Energy.

    Kortshagen, U., & Ferry, V. (2024). Modeling the Agrivoltaic Potential for Land-Intensive Commodity Crops. TIB Open Publishing, 3.

    Trommsdorff, M., Gruber, S., Keinath, T., Hopf, M., Hermann, C., & Schönberger, F. (2025). Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende. Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE.

    Sebastian Danninger-Müller

    Der Autor

    Sebastian Danninger-Müller

    Agri-PV Fachautor & Energiewende-Experte

    Sebastian Danninger-Müller ist Fachautor im Bereich Agri-Photovoltaik und begleitet die Entwicklung der Branche seit mehreren Jahren. Mit seinem Hintergrund in Umweltwissenschaften und Energietechnik vermittelt er komplexe technische Zusammenhänge verständlich und praxisnah.

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