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    Förderpolitik

    EEG 2025/2026: Alle Agri-PV Änderungen & Fördermodelle

    Sebastian Danninger-Müller
    10. Februar 2026
    9 Min.
    Techniker überprüft hochaufgeständerte Agri-PV-Anlage über grünem Gemüsefeld – Qualitätskontrolle und Monitoring einer zertifizierten Agri-Photovoltaik-Anlage

    Die Integration von Agri-Photovoltaik in die deutsche Energielandschaft gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit den Anpassungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für 2025 und 2026 stehen Betreiber, Landwirte und Investoren vor neuen Rahmenbedingungen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Änderungen, ihre Auswirkungen auf Fördermodelle und die Bedeutung für die Projektentwicklung.

    Aktuelle Rahmenbedingungen: Das Solarpaket I

    Agri-PV-Anlagen ermöglichen eine Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen zur Nahrungsmittelproduktion und Stromerzeugung. Das Solarpaket I, in Kraft getreten am 16. Mai 2024, zielt darauf ab, diese speziellen PV-Anlagen stärker finanziell zu unterstützen. Es sah ursprünglich zusätzliche Fördermöglichkeiten vor:

    • Anspruch auf Zusatzförderung: Für vertikal ausgerichtete Solaranlagen mit einer lichten Höhe von mindestens 0,8 Metern oder für andere Agri-PV-Systeme mit einer lichten Höhe von mindestens 2,1 Metern
    • Ausschreibungsverfahren: Prioritäre Vergabe für Agri-PV-Anlagen durch ein neues Teilsegment und höhere Höchstgebotswerte (2024: 9,5 ct/kWh)
    • Feste Einspeisevergütung: Ein Agri-PV-Bonus (2024: 2,5 ct/kWh)

    Wichtig: Diese spezifischen zusätzlichen Förderungen und Boni unterliegen noch der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und wurden bisher nicht erteilt. Derzeit gelten weiterhin die älteren Regelungen: eine zusätzliche Förderung nur für aufgeständerte Anlagen mit 2,1 Metern lichter Höhe im Ausschreibungsverfahren (2025: 0,7 ct/kWh; 2026–2028: 0,5 ct/kWh), aber kein Bonus für Anlagen mit fester Einspeisevergütung.

    Für Landwirte und Projektentwickler ist es daher entscheidend, die aktuelle Förderlage genau zu kennen, bevor Investitionsentscheidungen getroffen werden.

    Geplante Änderungen im EEG 2026 und darüber hinaus

    Die im Dezember 2025 vorgestellte EEG-Novelle 2026 (auch EEG 2.0 genannt) wird voraussichtlich Anfang 2026 ins Bundeskabinett eingebracht und soll Anfang 2027 in Kraft treten. Diese Novelle strebt eine grundlegende Verschiebung hin zu system- und marktorientierten Förderansätzen an.

    Marktintegration und flexible Fördermodelle

    Ein zentrales Ziel der EEG-Änderungen ist, dass Preissignale „möglichst unverzerrt" bei den Erneuerbare-Energien-Anlagen ankommen. Dies bedeutet eine Abkehr vom klassischen Modell der festen Einspeisevergütung zugunsten von marktnäheren Konzepten:

    • Betreiber sollten frühzeitig Strategien zur Direktvermarktung und Erlösoptimierung implementieren
    • Das BMWK prüft potenzialbasierte Vergütungsmodelle mit pauschaler, produktionsunabhängiger Vergütung in Hochlaststunden
    • Flexible Anlagendesigns (Ost-West-Ausrichtung, Tracker, Speicherlösungen) gewinnen an Bedeutung

    Auswirkungen des Solarspitzengesetzes

    Das am 25. Februar 2025 in Kraft getretene Solarspitzengesetz hat eine wichtige Änderung gebracht: die Abschaffung der gesetzlichen festen Einspeisevergütung während negativer Strompreise an der Börse. Dies betrifft nahezu alle neuen Photovoltaik-Anlagen.

    Das bedeutet konkret:

    • Keine Vergütung während negativer Börsenstrompreise
    • Nicht vergütete Zeiträume können an das Ende der 20-jährigen Vergütungsperiode angehängt werden
    • Ziel: Vermeidung von Netzüberlastungen

    Degression der Einspeisevergütung

    Die allgemeine Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen unterliegt einer regelmäßigen Degression. Für neue PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb genommen werden, sinkt die Einspeisevergütung zum 1. Februar 2026 automatisch um 1 Prozent. Diese Reduzierung findet alle sechs Monate statt.

    Vergütungssätze Feb.–Juli 2026 (Anlagen bis 10 kWp):

    • Teileinspeisung: 7,78 ct/kWh
    • Volleinspeisung: 12,34 ct/kWh

    Landwirtschaftliche Nutzung und GAP-Förderfähigkeit

    Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU spielt eine zentrale Rolle für Agri-PV. Gemäß § 12 Abs. 5 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung werden Agri-PV-Anlagen, die der DIN SPEC 91434 entsprechen, als landwirtschaftliche Nutzung klassifiziert. Dies sichert die Förderfähigkeit der Flächen.

    Wichtige Neuerung: Die bisherige Obergrenze von 85 Prozent für Agri-PV-Flächen wurde aufgehoben. Die Höhe der förderfähigen Fläche hängt nun vom Grad der tatsächlichen Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung ab – ein Abzug von weniger als 15 Prozent ist möglich.

    Anforderungen an das Nutzungskonzept

    Für die Sicherstellung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit ist die Erstellung eines Nutzungskonzepts obligatorisch:

    • Muss vom Landnutzer (Landwirt) und dem Anlagenbetreiber gemeinsam erstellt werden
    • Einreichung bei den zuständigen Behörden erforderlich
    • Muss einen Nutzungsplan für die ersten drei Jahre nach Installation enthalten
    • Die Flächennutzungseffizienz muss mindestens 66 Prozent des Referenzertrags erreichen

    Eine professionelle Zertifizierung nach DIN SPEC 91434 stellt sicher, dass diese Anforderungen erfüllt werden und die GAP-Förderung gesichert ist. Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Artikel zu den Unterschieden zwischen Kategorie I und II.

    Fazit und Handlungsempfehlungen

    Die Veränderungen im EEG 2025/2026 kennzeichnen einen Übergang zu einem marktnäheren, flexibleren Förderregime. Während die attraktiven Boni des Solarpakets I noch auf EU-Genehmigung warten, bleibt Agri-PV ein zukunftsweisendes Feld.

    Empfehlungen für Projektentwickler und Landwirte

    • Frühzeitig Strategien zur Direktvermarktung und Erlösoptimierung entwickeln
    • Flexible Anlagendesigns (Ost-West-Ausrichtung, Tracker, Speicherlösungen) und Cable-Pooling-Konzepte in Betracht ziehen
    • Die Erstellung eines detaillierten Nutzungskonzepts als zentralen Erfolgsfaktor verstehen
    • Die Entwicklungen bezüglich der EU-Genehmigung für Agri-PV-Boni aufmerksam verfolgen
    • Intelligente Mess- und Steuerungssysteme implementieren, um die volle Einspeiseleistung zu gewährleisten

    Häufig gestellte Fragen

    Welche Hauptänderungen betreffen Agri-PV im EEG 2025/2026?

    Die Hauptänderungen umfassen eine stärkere Marktintegration der Förderung, die Abschaffung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen durch das Solarspitzengesetz und die regelmäßige Degression der allgemeinen Einspeisevergütung. Spezifische Agri-PV-Boni aus dem Solarpaket I warten noch auf EU-Genehmigung.

    Sind die erhöhten Agri-PV-Boni bereits wirksam?

    Nein, die im Solarpaket I vorgesehenen erhöhten Boni (z. B. Höchstsätze und Zusatzvergütungen) sind noch nicht wirksam, da die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission aussteht. PV Siegel erachtet es als sehr zweifelhaft, ob diese tatsächlich genehmigt wird.

    Was bedeutet das für die landwirtschaftliche Flächennutzung?

    Agri-PV-Anlagen, die der DIN SPEC 91434 entsprechen, gelten weiterhin als landwirtschaftliche Nutzung und sind für GAP-Förderungen qualifiziert. Die Begrenzung auf 85 Prozent wurde aufgehoben; die förderfähige Fläche richtet sich nun nach der tatsächlichen Beeinträchtigung.

    Weiterführende Ressourcen

    Quellen

    DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2021). DIN SPEC 91434: Agri-Photovoltaik-Anlagen – Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung. Berlin: Beuth Verlag.

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2024). Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I). Berlin: BMWK.

    Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE (2024). Leitfaden Agri-Photovoltaik: Chancen für die Landwirtschaft und die Energiewende (4. überarb. Aufl.). Freiburg: Fraunhofer ISE.

    Sebastian Danninger-Müller

    Der Autor

    Sebastian Danninger-Müller

    Spezialist Agri-PV

    Agri-PV Experte, Ingenieur, Landwirt mit selbst umgesetzter 2,5MWh Agri-PV Anlage und mehr als sechs Jahren Erfahrung im Bereich Erneuerbare Energien.

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