BESS Umweltgutachten

    Umweltgutachten für Batteriespeicher

    Welches Modul Ihr Projekt braucht – und wie wir aktuell damit umgehen

    Batteriespeicher sind in der Regel kein klassisches BImSchG-Vorhaben, sondern werden über die Landesbauordnung genehmigt. Je nach Speichergröße und Standort können trotzdem einzelne Fachgutachten verlangt werden. Diese Seite zeigt Ihnen, welches Modul in Ihrem Fall greift – und sagt ehrlich, wo wir bereits ein festes Produkt anbieten und wo wir Sie aktuell individuell auf Projektbasis begleiten. Einen Überblick über alle Gutachten für Batteriespeicher finden Sie auf der BESS-Übersicht.

    Bereits live

    Erlösanalyse für PV, BESS und Co-Location.

    In Vorbereitung

    Brandschutz-, Lärm- und Wasserrechtsmodule auf Anfrage.

    Ein Ansprechpartner

    Wir koordinieren auch projektspezifische Module digital.

    Wie wird mein Speicher eigentlich genehmigt?

    Batteriespeicher sind nicht in der 4. BImSchV gelistet – es greift in der Regel die Baugenehmigung nach der jeweiligen Landesbauordnung, nicht das klassische BImSchG-Vollgenehmigungsverfahren. Eine Ausnahme gilt für sehr große Speicher: Ab einer Nennleistung von 50 MW greift das energierechtliche Verfahren nach § 43 Abs. 2 Nr. 8 EnWG – dann wird in der Regel ein vollständiges Gutachtenpaket benötigt. Unabhängig davon können einzelne Fachgutachten verlangt werden, abhängig von Speichergröße und Standort.

    Welches Modul brauche ich?

    Brandschutzkonzept

    Auf Anfrage

    Wann nötig? Ab einer Speicherkapazität von ca. 1 MWh wird in der Regel ein Sicherheits- und Brandschutzkonzept verlangt, inkl. Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle.

    Lärmschutzgutachten (TA Lärm)

    Auf Anfrage

    Wann nötig? Bei Wohnbebauung in der Nähe, wegen der Kühlung/Lüfter der Speichercontainer. Schallimmissionsprognose für Batteriespeicher

    Wasserrecht / Störfallbetrachtung

    Auf Anfrage

    Wann nötig? Bei Wassernähe oder erhöhter Stoffmenge, z. B. zur Bewertung der Löschwasserrückhaltung.

    Den wirtschaftlichen Teil decken wir bereits vollständig ab

    Unsere Erlösanalyse für Batteriespeicher und Co-Location-Projekte ist bereits ein vollständiges Produkt – unabhängig vom Status der Umweltmodule oben.

    Zur Erlösanalyse

    Häufige Fragen zu BESS-Umweltgutachten

    Brauche ich eine BImSchG-Genehmigung für meinen Speicher?
    In aller Regel nein – Batteriespeicher sind nicht in der 4. BImSchV gelistet. Einzelne BImSchG-Fachgutachten können trotzdem verlangt werden.
    Was bedeutet "Auf Anfrage"?
    Wir haben die fachliche Methodik für diese Module bereits vorbereitet, bieten sie aber noch nicht als Festpreis-Produkt an. Sprechen Sie uns projektbezogen an – wir erstellen ein individuelles Angebot.
    Ist mein Speicher ein Sonderbau?
    Abhängig von Kapazität und der Einschätzung der lokalen Brandschutzdienststelle, keine bundeseinheitliche Schwelle – frühzeitige Abstimmung empfehlenswert.
    Was, wenn mehrere Module gleichzeitig zutreffen?
    Das ist der Normalfall bei größeren Projekten. Wir bündeln die Module zu einem koordinierten Gesamtpaket.
    Brauche ich für meinen Speicher auch ein Bodengutachten oder Baugrundgutachten?
    Möglich, je nach Standort und Gründungsart – sprechen Sie uns projektbezogen an.

    Sprechen Sie uns zu Ihrem Speicherprojekt an

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    Sprechen Sie uns an für eine individuelle Beratung zu Ihrem Projekt

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    Öffnungszeiten

    Mo-Fr: 09:00 - 18:00 Uhr

    Johannes Lamprecht

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    Johannes Lamprecht

    Experte Agri-PV

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