Welches Modul Ihr Projekt braucht – und wie wir aktuell damit umgehen
Batteriespeicher sind in der Regel kein klassisches BImSchG-Vorhaben, sondern werden über die Landesbauordnung genehmigt. Je nach Speichergröße und Standort können trotzdem einzelne Fachgutachten verlangt werden. Diese Seite zeigt Ihnen, welches Modul in Ihrem Fall greift – und sagt ehrlich, wo wir bereits ein festes Produkt anbieten und wo wir Sie aktuell individuell auf Projektbasis begleiten. Einen Überblick über alle Gutachten für Batteriespeicher finden Sie auf der BESS-Übersicht.
Erlösanalyse für PV, BESS und Co-Location.
Brandschutz-, Lärm- und Wasserrechtsmodule auf Anfrage.
Wir koordinieren auch projektspezifische Module digital.
Batteriespeicher sind nicht in der 4. BImSchV gelistet – es greift in der Regel die Baugenehmigung nach der jeweiligen Landesbauordnung, nicht das klassische BImSchG-Vollgenehmigungsverfahren. Eine Ausnahme gilt für sehr große Speicher: Ab einer Nennleistung von 50 MW greift das energierechtliche Verfahren nach § 43 Abs. 2 Nr. 8 EnWG – dann wird in der Regel ein vollständiges Gutachtenpaket benötigt. Unabhängig davon können einzelne Fachgutachten verlangt werden, abhängig von Speichergröße und Standort.
Hinweis: Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung. Module sind kumulativ zu prüfen, nicht alternativ – je nach Projekt können mehrere gleichzeitig relevant sein.
Wann nötig? Ab einer Speicherkapazität von ca. 1 MWh wird in der Regel ein Sicherheits- und Brandschutzkonzept verlangt, inkl. Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle.
Wann nötig? Bei Wohnbebauung in der Nähe, wegen der Kühlung/Lüfter der Speichercontainer. Schallimmissionsprognose für Batteriespeicher
Wann nötig? Bei Wassernähe oder erhöhter Stoffmenge, z. B. zur Bewertung der Löschwasserrückhaltung.
Unsere Erlösanalyse für Batteriespeicher und Co-Location-Projekte ist bereits ein vollständiges Produkt – unabhängig vom Status der Umweltmodule oben.
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Johannes Lamprecht
Experte Agri-PV
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