Lüfter, Wechselrichter und Transformatoren erzeugen Geräusche, die im Genehmigungsverfahren nach TA Lärm beurteilt werden. Unsere Schallimmissionsprognose bewertet Ihre Anlage mit dem Ziel der Einhaltung der Immissionsrichtwerte – und zeigt, wo Maßnahmen wirken.
Prognose nach dem anerkannten Regelwerk der Verwaltungspraxis
In der Regel nach Vorliegen aller Unterlagen
PV, Agri-PV und Batteriespeicher
Eine Schallimmissionsprognose ermittelt rechnerisch, welche Geräuschpegel eine geplante Anlage an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen verursacht, und vergleicht sie mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm. Bei Batteriespeichern (BESS) sind die maßgeblichen Schallquellen die Kühl- und Lüftungsaggregate der Speichercontainer, die Lüfter der Wechselrichter sowie die Transformatoren der Netzanschlussstation. Anders als bei einer PV-Anlage läuft ein Speicher auch nachts – beim Laden aus dem Netz oder bei Regelenergieabrufen. Deshalb ist fast immer der Nachtrichtwert der kritische Maßstab, und einzelne tonale Geräusche (das 100-Hz-Brummen eines Transformators, ein Lüfterton) können Zuschläge auslösen, die den Beurteilungspegel um 3 bis 6 dB(A) erhöhen.
Gefordert werden Schallgutachten in der Praxis von Genehmigungsbehörden im Bebauungsplanverfahren und im Baugenehmigungsverfahren, von Gemeinden bei der Abwägung sowie von Netzbetreibern und Investoren bei der technischen Prüfung – für Großbatteriespeicher, PV-Freiflächenanlagen mit Zentralwechselrichtern und Hybridparks aus PV und Speicher gleichermaßen.
Geräusche technischer Anlagen sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG, wenn sie erhebliche Belästigungen hervorrufen. Welche Pegel als erheblich gelten, konkretisiert die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) über Immissionsrichtwerte je Gebietsart. Batteriespeicher und PV-Parks werden in der Regel im baurechtlichen Verfahren beurteilt; die Behörden ziehen die TA Lärm dabei als Beurteilungsmaßstab heran. Ob und in welcher Tiefe ein Gutachten verlangt wird, entscheidet die Genehmigungsbehörde im Einzelfall – meist abhängig vom Abstand zur nächsten Wohnbebauung und von Vorbelastungen durch andere Anlagen.
| Gebietsart | Tag (6–22 Uhr) | Nacht (22–6 Uhr) |
|---|---|---|
| Industriegebiet | 70 dB(A) | 70 dB(A) |
| Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
| Urbanes Gebiet | 63 dB(A) | 45 dB(A) |
| Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
| Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
| Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
| Kurgebiet, Krankenhäuser, Pflegeanstalten | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Richtwerte nach TA Lärm am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Im Außenbereich – dem typischen Standort von Solarparks und Speichern – werden Wohnnutzungen in der Praxis meist mit den Werten eines Misch- oder Dorfgebiets beurteilt; wir stimmen die Zuordnung mit der Behörde ab.
Mehr zu den Richtwerten im Beitrag TA Lärm bei Batteriespeichern im Detail.
Klimageräte und Lüfter laufen lastabhängig, auch nachts. Ihre Schallleistung hängt vom Betriebspunkt ab; wir rechnen mit den Herstellerangaben für den maßgeblichen Lastfall und bewerten Tonhaltigkeit.
Zentral- und Stringwechselrichter erzeugen Lüftergeräusche und hochfrequente Schaltgeräusche; bei PV-Parks ohne Speicher sind sie tagsüber die Hauptquelle, nachts stehen sie still.
Das Kernbrummen bei 100 Hz ist tonhaltig und trägt weit; Mittelspannungs- und Umspannstationen gehen als eigene Quellen in die Prognose ein.
Wir erstellen die Prognose als Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 in einem dreidimensionalen Modell mit realem Gelände, Gebäuden, Abschirmungen und Bodendämpfung. Jede Schallquelle wird mit ihrer Schallleistung, Richtcharakteristik und Betriebszeit abgebildet; Zuschläge für Ton- und Impulshaltigkeit nach TA Lärm Anhang A.2.5 werden quellenbezogen bewertet. Ergebnis sind Beurteilungspegel für Tag und Nacht an jedem Immissionsort, Rasterlärmkarten und ein Vergleich mit den Immissionsrichtwerten. Wo Richtwerte überschritten würden, bewerten wir Maßnahmen – Standortverschiebung einzelner Container, Ausrichtung der Lüfteröffnungen, Schallschutzwände oder -hauben, leisere Komponenten, Betriebsbeschränkungen nachts – und weisen ihre Wirkung im Modell nach. Eine überschlägige Prognose für die Standortwahl ist ebenso möglich wie die detaillierte Prognose für das Genehmigungsverfahren.
Ermittlung der maßgeblichen Wohnnutzungen, Abstimmung der Gebietsart und Vorbelastung.
Aufnahme aller Schallquellen aus Herstellerdatenblättern, Festlegung der Betriebszeiten und Lastfälle.
3D-Modell nach DIN ISO 9613-2, Beurteilungspegel Tag/Nacht, Spitzenpegel, Rasterlärmkarte.
Dokument mit Vergleich zu den Immissionsrichtwerten der TA Lärm, Maßnahmenbewertung und allen Eingangsdaten – geeignet zur Einreichung im Verfahren durch den Antragsteller.
Eine Schallimmissionsprognose für einen Batteriespeicher oder Solarpark liegt bei PV Siegel typischerweise im mittleren vierstelligen Bereich. Preisbestimmend sind die Zahl der Schallquellen und Immissionsorte, die Komplexität der Umgebung (Vorbelastung, Gelände) und ob eine Maßnahmenbewertung erforderlich wird. Der Festpreis wird vorab in der kostenlosen Ersteinschätzung genannt. Nach Vorliegen aller Unterlagen liefern wir in der Regel innerhalb von 10 Werktagen.
Fehlende Datenblätter fordern wir beim Hersteller mit an.
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Johannes Lamprecht
Experte Agri-PV
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