Schallimmissionsprognose

    Schallimmissionsprognose für Batteriespeicher und Solarparks

    Lüfter, Wechselrichter und Transformatoren erzeugen Geräusche, die im Genehmigungsverfahren nach TA Lärm beurteilt werden. Unsere Schallimmissionsprognose bewertet Ihre Anlage mit dem Ziel der Einhaltung der Immissionsrichtwerte – und zeigt, wo Maßnahmen wirken.

    TA Lärm & DIN ISO 9613-2

    Prognose nach dem anerkannten Regelwerk der Verwaltungspraxis

    10 Werktage

    In der Regel nach Vorliegen aller Unterlagen

    > 350 MW geprüfte Projekte

    PV, Agri-PV und Batteriespeicher

    Schallimmissionsprognose für Batteriespeicher: Was wird geprüft?

    Eine Schallimmissionsprognose ermittelt rechnerisch, welche Geräuschpegel eine geplante Anlage an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen verursacht, und vergleicht sie mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm. Bei Batteriespeichern (BESS) sind die maßgeblichen Schallquellen die Kühl- und Lüftungsaggregate der Speichercontainer, die Lüfter der Wechselrichter sowie die Transformatoren der Netzanschlussstation. Anders als bei einer PV-Anlage läuft ein Speicher auch nachts – beim Laden aus dem Netz oder bei Regelenergieabrufen. Deshalb ist fast immer der Nachtrichtwert der kritische Maßstab, und einzelne tonale Geräusche (das 100-Hz-Brummen eines Transformators, ein Lüfterton) können Zuschläge auslösen, die den Beurteilungspegel um 3 bis 6 dB(A) erhöhen.

    Gefordert werden Schallgutachten in der Praxis von Genehmigungsbehörden im Bebauungsplanverfahren und im Baugenehmigungsverfahren, von Gemeinden bei der Abwägung sowie von Netzbetreibern und Investoren bei der technischen Prüfung – für Großbatteriespeicher, PV-Freiflächenanlagen mit Zentralwechselrichtern und Hybridparks aus PV und Speicher gleichermaßen.

    Rechtlicher Rahmen: TA Lärm und BImSchG

    Geräusche technischer Anlagen sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG, wenn sie erhebliche Belästigungen hervorrufen. Welche Pegel als erheblich gelten, konkretisiert die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) über Immissionsrichtwerte je Gebietsart. Batteriespeicher und PV-Parks werden in der Regel im baurechtlichen Verfahren beurteilt; die Behörden ziehen die TA Lärm dabei als Beurteilungsmaßstab heran. Ob und in welcher Tiefe ein Gutachten verlangt wird, entscheidet die Genehmigungsbehörde im Einzelfall – meist abhängig vom Abstand zur nächsten Wohnbebauung und von Vorbelastungen durch andere Anlagen.

    Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Nr. 6.1

    GebietsartTag (6–22 Uhr)Nacht (22–6 Uhr)
    Industriegebiet70 dB(A)70 dB(A)
    Gewerbegebiet65 dB(A)50 dB(A)
    Urbanes Gebiet63 dB(A)45 dB(A)
    Kern-, Dorf-, Mischgebiet60 dB(A)45 dB(A)
    Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet55 dB(A)40 dB(A)
    Reines Wohngebiet50 dB(A)35 dB(A)
    Kurgebiet, Krankenhäuser, Pflegeanstalten45 dB(A)35 dB(A)

    Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Richtwerte nach TA Lärm am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Im Außenbereich – dem typischen Standort von Solarparks und Speichern – werden Wohnnutzungen in der Praxis meist mit den Werten eines Misch- oder Dorfgebiets beurteilt; wir stimmen die Zuordnung mit der Behörde ab.

    Mehr zu den Richtwerten im Beitrag TA Lärm bei Batteriespeichern im Detail.

    Schallquellen im Batteriespeicher und Solarpark

    Kühlung und Lüftung der Speichercontainer

    Klimageräte und Lüfter laufen lastabhängig, auch nachts. Ihre Schallleistung hängt vom Betriebspunkt ab; wir rechnen mit den Herstellerangaben für den maßgeblichen Lastfall und bewerten Tonhaltigkeit.

    Wechselrichter

    Zentral- und Stringwechselrichter erzeugen Lüftergeräusche und hochfrequente Schaltgeräusche; bei PV-Parks ohne Speicher sind sie tagsüber die Hauptquelle, nachts stehen sie still.

    Transformatoren und Netzanschluss

    Das Kernbrummen bei 100 Hz ist tonhaltig und trägt weit; Mittelspannungs- und Umspannstationen gehen als eigene Quellen in die Prognose ein.

    Unsere Methodik

    Wir erstellen die Prognose als Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 in einem dreidimensionalen Modell mit realem Gelände, Gebäuden, Abschirmungen und Bodendämpfung. Jede Schallquelle wird mit ihrer Schallleistung, Richtcharakteristik und Betriebszeit abgebildet; Zuschläge für Ton- und Impulshaltigkeit nach TA Lärm Anhang A.2.5 werden quellenbezogen bewertet. Ergebnis sind Beurteilungspegel für Tag und Nacht an jedem Immissionsort, Rasterlärmkarten und ein Vergleich mit den Immissionsrichtwerten. Wo Richtwerte überschritten würden, bewerten wir Maßnahmen – Standortverschiebung einzelner Container, Ausrichtung der Lüfteröffnungen, Schallschutzwände oder -hauben, leisere Komponenten, Betriebsbeschränkungen nachts – und weisen ihre Wirkung im Modell nach. Eine überschlägige Prognose für die Standortwahl ist ebenso möglich wie die detaillierte Prognose für das Genehmigungsverfahren.

    Leistungsumfang

    1

    Immissionsorte und Gebietseinstufung

    Ermittlung der maßgeblichen Wohnnutzungen, Abstimmung der Gebietsart und Vorbelastung.

    2

    Quellenmodell

    Aufnahme aller Schallquellen aus Herstellerdatenblättern, Festlegung der Betriebszeiten und Lastfälle.

    3

    Ausbreitungsrechnung

    3D-Modell nach DIN ISO 9613-2, Beurteilungspegel Tag/Nacht, Spitzenpegel, Rasterlärmkarte.

    4

    Gutachten

    Dokument mit Vergleich zu den Immissionsrichtwerten der TA Lärm, Maßnahmenbewertung und allen Eingangsdaten – geeignet zur Einreichung im Verfahren durch den Antragsteller.

    Kosten und Dauer

    Eine Schallimmissionsprognose für einen Batteriespeicher oder Solarpark liegt bei PV Siegel typischerweise im mittleren vierstelligen Bereich. Preisbestimmend sind die Zahl der Schallquellen und Immissionsorte, die Komplexität der Umgebung (Vorbelastung, Gelände) und ob eine Maßnahmenbewertung erforderlich wird. Der Festpreis wird vorab in der kostenlosen Ersteinschätzung genannt. Nach Vorliegen aller Unterlagen liefern wir in der Regel innerhalb von 10 Werktagen.

    Welche Daten werden benötigt?

    Lageplan mit Containern, Wechselrichtern und Trafostation
    Herstellerdatenblätter mit Schallleistungspegeln der Kühl-/Lüftungsaggregate, Wechselrichter und Transformatoren
    geplante Betriebszeiten (insbesondere Nachtbetrieb)
    Lage der nächsten Wohnnutzungen und Gebietsausweisung
    vorhandene Anlagen im Umfeld (Vorbelastung)

    Fehlende Datenblätter fordern wir beim Hersteller mit an.

    Häufige Fragen zur Schallimmissionsprognose

    Braucht ein Batteriespeicher ein Schallgutachten?
    In der Praxis fordern Genehmigungsbehörden für Großbatteriespeicher regelmäßig eine Schallimmissionsprognose, weil Kühlung und Transformatoren auch nachts laufen und die Nachtrichtwerte der TA Lärm streng sind. Ob ein Gutachten verlangt wird, entscheidet die Behörde im Einzelfall, meist abhängig vom Abstand zur Wohnbebauung.
    Welche Richtwerte gelten nachts für einen Batteriespeicher?
    Nach TA Lärm Nr. 6.1 nachts 35 dB(A) im reinen Wohngebiet, 40 dB(A) im allgemeinen Wohngebiet, 45 dB(A) im Misch-, Dorf- und urbanen Gebiet und 50 dB(A) im Gewerbegebiet. Welche Gebietsart am Immissionsort gilt, wird mit der Behörde abgestimmt.
    Was ist der Unterschied zwischen Schallgutachten, Lärmgutachten und Schallimmissionsprognose?
    Die Begriffe werden synonym verwendet. Fachlich ist die Schallimmissionsprognose die rechnerische Vorhersage der Pegel vor dem Bau; ein Schall- oder Lärmgutachten kann zusätzlich Messungen an bestehenden Anlagen umfassen. Für das Genehmigungsverfahren einer neuen Anlage ist die Prognose das maßgebliche Dokument. Mehr dazu: Unterschied Schallgutachten und Schallimmissionsprognose.
    Wie laut ist ein Solarpark?
    Tagsüber dominieren die Wechselrichter mit Lüfter- und Schaltgeräuschen, nachts stehen sie still. Bei üblichen Abständen von mehreren hundert Metern zur Wohnbebauung liegen die Pegel meist deutlich unter den Richtwerten; kritisch werden Zentralwechselrichter und Trafostationen in Siedlungsnähe.
    Was passiert, wenn die Richtwerte überschritten werden?
    Das Gutachten bewertet Maßnahmen – Verschiebung oder Ausrichtung von Containern, Schallschutzwände oder -hauben, leisere Aggregate, Betriebsbeschränkungen nachts – und weist ihre Wirkung im Modell nach, sodass die angepasste Planung erneut mit den Richtwerten verglichen werden kann.
    Was kostet ein Schallgutachten für einen Batteriespeicher?
    Typischerweise im mittleren vierstelligen Bereich, abhängig von Zahl der Quellen und Immissionsorte sowie dem Maßnahmenaufwand. Den Festpreis nennen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung.
    Können Blend- und Schallgutachten für einen Hybridpark gemeinsam beauftragt werden?
    Ja. Für PV-Parks mit Speicher erstellen wir Blend- und Schallgutachten auf demselben Lage- und Geländemodell; das spart Abstimmung und Kosten.

    Kontakt aufnehmen

    Sprechen Sie uns an für eine individuelle Beratung zu Ihrem Projekt

    Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr: 09:00 - 18:00 Uhr

    Johannes Lamprecht

    Bereit für Ihr Projekt?

    Johannes Lamprecht

    Experte Agri-PV

    Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Ersteinschätzung und erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten für Ihr Projekt.