Ein Ansprechpartner für die gesamte Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB – inkl. aller Fachgutachten und Behördenabstimmung.
Freiflächen-PV und Batteriespeicher brauchen in der Regel einen Bebauungsplan – und damit eine Umweltprüfung. Statt fünf bis acht Gutachterbüros einzeln zu steuern, bekommen Sie bei uns alles aus einer Hand: Wir erstellen den Umweltbericht, koordinieren ihn mit der Gemeinde und beauftragen die nötigen Fachgutachten. Genehmigungsreif, mit einem Zeitplan und einem Ansprechpartner.
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans ist eine Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 BauGB). Ihr dokumentiertes Ergebnis ist der Umweltbericht (§ 2a BauGB) – das „Dach-Dokument", das die Auswirkungen auf alle Schutzgüter (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaft, Mensch) bewertet, die Fachgutachten integriert und die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz enthält.
Wichtig: Bei PV-Freiflächen ist das die Umweltprüfung nach BauGB – keine eigenständige UVP. Trägerin der Bauleitplanung bleibt die Gemeinde; wir arbeiten ihr und Ihnen als Vorhabenträger fachlich zu.
Wir prüfen Standort, Planungsstand und Behördenanforderungen und definieren den wirklich nötigen Gutachten-Umfang – modular, kein Overhead.
Festlegung von Untersuchungsrahmen und Detailtiefe; wir übernehmen die fachliche Schnittstelle.
Kerngutachten erstellen wir selbst, Spezialgutachten beauftragen und steuern wir über unser Partnernetz – ein Zeitplan, eine Verantwortung.
Wir führen alle Ergebnisse zusammen, bewerten die Schutzgüter und erstellen die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz – einbaufertig für den Bebauungsplan.
Einarbeitung der Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung; auf Wunsch bodenkundliche Baubegleitung in der Umsetzung.
Sie haben einen Vertrag und einen Ansprechpartner. Die Kerngutachten erbringen wir selbst; spezialisierte Gutachten bilden wir über ein geprüftes Partnernetz ab – von uns koordiniert, terminlich gesteuert und in den Umweltbericht integriert. So bleibt die Verantwortung gebündelt, ohne dass Sie mehrere Büros managen.
Das Dach-Dokument: Schutzgut-Bewertung, Integration aller Gutachten, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Abstimmung mit der Behörde.
Faunistische Kartierungen (Vögel, Fledermäuse, Reptilien u. a.) und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG.
Bewertung der Bodenfunktionen, Bodenschutzkonzept, auf Wunsch bodenkundliche Baubegleitung. Schutzgut Boden.
Bilanzierung des Eingriffs (§§ 14–16 BNatSchG) und Ableitung von Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan.
Wirkung der Anlage auf das Landschaftsbild, Sichtbeziehungen und Eingrünung.
Reflexions- und Blendwirkung der Module auf Verkehr und Anwohner – Lichtimmission.
Geräuschemissionen von Wechselrichtern, Transformatoren und BESS-Kühlung; relevant bei Wohnbebauung in der Nähe.
Wasserwirtschaftliche Belange, Versickerung/Oberflächenwasser; bei BESS ggf. Löschwasserrückhaltung und Wasserschutzgebiet.
Standortabhängige Untersuchungen, falls erforderlich.
Tragfähigkeit/Gründung (v. a. für BESS-Fundamente) – als Ingenieurleistung über Partner. Nicht zu verwechseln mit dem bodenkundlichen Bodengutachten.
Ein Ansprechpartner, ein Zeitplan, ein genehmigungsreifer Bericht.
Kostenlose Ersteinschätzung in < 24 h, transparente Fixpreise.
Wir kennen die Besonderheiten beider Projekttypen und verwenden die korrekten Verfahrensbegriffe.
Sie zahlen nur die Gutachten, die Standort und Behörde tatsächlich verlangen.
E-Mail & Telefon
Öffnungszeiten
Mo-Fr: 09:00 - 18:00 Uhr

Johannes Lamprecht
Experte Agri-PV
Sagen Sie uns kurz, wo Ihr Projekt steht – wir sagen Ihnen, welche Gutachten Ihr Standort wirklich braucht, und nennen einen Festpreis.