BESS · InnAusV

    Umweltgutachten zur Innovationsausschreibung (InnAusV)

    Sie haben in einer Innovationsausschreibung den Zuschlag erhalten? Wir liefern den jährlichen Nachweis, mit dem die Marktprämie für Ihre PV-Speicher-Kombination gesichert bleibt.

    Grundlage ist § 13 der Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV): Ohne ein qualifiziertes, in jedem Betriebsjahr neu erstelltes Gutachten fehlt dem Netzbetreiber der geforderte Nachweis – und die Prämienzahlung ist gefährdet.

    Nachweispflicht in der Innovationsausschreibung – kurz erklärt

    Innovative PV-Speicher-Kombinationen, die in einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur bezuschlagt wurden, sind an klare technische Rahmenbedingungen geknüpft. Damit die Marktprämie tatsächlich ausgezahlt wird, verlangt der Gesetzgeber Jahr für Jahr einen unabhängigen Nachweis darüber, dass diese Rahmenbedingungen im laufenden Betrieb eingehalten werden. Dieser Nachweis wird beim zuständigen Netzbetreiber eingereicht.

    Wir begleiten Sie dabei bundesweit als geprüfter Partner: Daten sichten, Betriebswerte des Speichers auswerten, Gutachten erstellen – digital, effizient und aus einer Hand.

    Vorteile der Zertifizierung

    Marktprämie absichern

    Belastbare Grundlage, damit die Marktprämie nach InnAusV Jahr für Jahr fließt – ohne Lücken im Förderzeitraum.

    Rechtssicher gegenüber dem Netzbetreiber

    Anerkannter Nachweis, dass die Vorgaben aus § 13 Abs. 2 InnAusV im Betrieb tatsächlich eingehalten werden.

    Klare Datenbasis

    Strukturierte Aufbereitung der Betriebsdaten – hilfreich für interne Reviews, Vermarktung und Refinanzierungsgespräche.

    Voraussetzungen & Nachweis

    Anteil des Speichers ≥ 25 %

    Die Leistung des Speichers muss mindestens ein Viertel der gesamten installierten Leistung der Kombination ausmachen.

    Zweistündige Beladung möglich

    Die Kapazität muss ausreichen, um den Speicher zwei Stunden lang mit seiner Nennleistung zu beladen.

    Wiederkehrender Nachweis

    In jedem Jahr des Förderzeitraums ist ein aktueller Nachweis zu erstellen und an den Netzbetreiber zu übermitteln.

    Messfahrt oder Datenauswertung

    Der Nachweis erfolgt wahlweise über eine zweistündige konstante Beladung im Testbetrieb oder durch Auswertung der laufenden Speicherdaten.

    Erlösanalyse für Ihre PV-Speicher-Kombination

    Ergänzend zum jährlichen Nachweis nach InnAusV liefern wir mit unserer Erlösanalyse eine bankfähige Wirtschaftlichkeitsprognose für PV, BESS und Co-Location-Projekte.

    Zur Erlösanalyse

    Häufige Fragen zum Umweltgutachten nach InnAusV

    Für wen ist das Gutachten relevant?
    Angesprochen sind alle Betreiber, die mit einem kombinierten PV-Speicher-Projekt an einer Innovationsausschreibung der Bundesnetzagentur erfolgreich waren und die Zahlung der Marktprämie sichern möchten. Der Nachweis ist jährlich beim zuständigen Netzbetreiber einzureichen.
    Welche technischen Bedingungen muss die Anlage erfüllen?
    Zwei Kernkriterien sind maßgeblich: Erstens muss die Speicherleistung mindestens ein Viertel der Gesamtleistung der Kombination ausmachen. Zweitens muss der Speicher eine Kapazität besitzen, die es erlaubt, ihn über einen Zeitraum von zwei Stunden mit Nennleistung zu beladen.
    In welchem Turnus muss das Gutachten erneuert werden?
    Der Nachweis ist keine Einmal-Angelegenheit: Für jedes Betriebsjahr innerhalb des Förderzeitraums ist eine aktuelle Ausfertigung erforderlich, die dem Netzbetreiber übermittelt wird.
    Wie erfolgt der praktische Nachweis der Speicherfähigkeit?
    Grundsätzlich stehen zwei Wege offen: eine gezielte Lastfahrt mit zweistündiger konstanter Beladung oder die systematische Auswertung laufend erfasster Betriebsdaten des Speichers. Erhoben werden dabei Ladezustand (SoC), aufgenommene Energiemenge in kWh sowie die anliegende Speicherleistung.
    Welche Konsequenz hat ein fehlender Nachweis?
    Bleibt der jährliche Nachweis nach § 13 Abs. 2 InnAusV aus oder wird die Frist verpasst, entfällt für den betroffenen Zeitraum der Anspruch auf die Marktprämie.

    Marktprämie sichern – wir übernehmen den Nachweis

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