TA Lärm bei Batteriespeichern: Was Projektentwickler wissen müssen

Batteriespeicher gelten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz als Anlagen, deren Geräusche an der Nachbarschaft beurteilt werden müssen. Maßstab dafür ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Dieser Beitrag erklärt, welche Richtwerte gelten, warum der Nachtbetrieb fast immer den Ausschlag gibt und wie der Nachweis im Genehmigungsverfahren geführt wird.
Was die TA Lärm regelt
Die TA Lärm ist eine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG. Sie legt fest, wie Geräusche von gewerblichen und industriellen Anlagen ermittelt und beurteilt werden, und nennt Immissionsrichtwerte je nach Gebietsart. Behörden wenden sie bei genehmigungsbedürftigen wie bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen an; Batteriespeicher fallen in der Regel in die zweite Gruppe, werden aber im Bau- oder Bebauungsplanverfahren nach denselben Richtwerten bewertet.
Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Nr. 6.1
Die Richtwerte gelten am maßgeblichen Immissionsort, also 0,5 m vor dem geöffneten Fenster des nächsten schutzbedürftigen Raums, tagsüber (6 bis 22 Uhr) und nachts (22 bis 6 Uhr).
| Gebietsart (BauNVO) | Tag dB(A) | Nacht dB(A) |
|---|---|---|
| Industriegebiet | 70 | 70 |
| Gewerbegebiet | 65 | 50 |
| Urbanes Gebiet | 63 | 45 |
| Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 | 45 |
| Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 | 40 |
| Reines Wohngebiet | 50 | 35 |
| Kurgebiet, Krankenhäuser, Pflegeanstalten | 45 | 35 |
Für Wohnhäuser im Außenbereich, der häufigste Fall bei großen Speichern, gibt es keinen eigenen Richtwert; die Verwaltungspraxis ordnet sie meist wie ein Misch- oder Dorfgebiet ein, also 60/45 dB(A). Die Zuordnung trifft die Behörde. Zusätzlich dürfen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Richtwerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Warum die Nacht entscheidet
Batteriespeicher werden heute meist für Regelenergie und Arbitrage betrieben und laden oder entladen auch nachts. Die Kühlaggregate der Container laufen daher rund um die Uhr, häufig mit hoher Last in warmen Sommernächten. Weil der Nacht-Richtwert um 10 bis 15 dB(A) unter dem Tageswert liegt, bestimmt fast immer die Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel das Ergebnis. Eine Prognose, die nur mit Tageswerten rechnet, geht am Prüfmaßstab der Behörde vorbei.
Vorbelastung und Irrelevanzkriterium
Die TA Lärm beurteilt die Gesamtbelastung aller gewerblichen Anlagen am Immissionsort. Steht in der Nähe bereits ein Umspannwerk, ein Gewerbebetrieb oder eine Biogasanlage, muss die Vorbelastung berücksichtigt werden. Nach Nr. 3.2.1 kann eine Anlage als nicht relevant gelten, wenn ihr Beitrag den Richtwert um mindestens 6 dB(A) unterschreitet; dann entfällt die Ermittlung der Vorbelastung. Viele Speicherprojekte zielen deshalb in der Planung auf eine Unterschreitung um 6 dB(A), was aber zusätzlichen Abstand oder Schallschutz bedeuten kann.
Schallquellen im Batteriespeicher
Die dominierende Quelle sind die Kühl- und Lüftungsgeräte der Batteriecontainer mit Schallleistungspegeln von typischerweise 75 bis 90 dB(A) je Container. Hinzu kommen Wechselrichter und Transformatoren mit tonhaltigen Anteilen bei 100 Hz und Vielfachen, für die die TA Lärm einen Tonzuschlag von 3 oder 6 dB(A) vorsieht. Nebengeräusche wie Trafo-Kühlung oder Mittelspannungsstation werden mitgerechnet. Die Ausbreitung wird nach DIN ISO 9613-2 berechnet, mit Gelände, Abschirmung durch Container oder Wände und Bodendämpfung.
Der Nachweis: Schallimmissionsprognose
Im Genehmigungsverfahren wird der Nachweis durch eine Schallimmissionsprognose geführt, die alle Quellen, den Betriebszustand mit dem höchsten Pegel und die maßgeblichen Immissionsorte abbildet. Das Gutachten weist die Beurteilungspegel aus, vergleicht sie mit den Richtwerten und zeigt bei Bedarf Maßnahmen: Lärmschutzwände oder Erdwälle, leisere Kühler, Nachtabsenkung der Lüfterdrehzahl, Anordnung der Container mit der Kühlerseite vom Wohnhaus weg. Wie wir dabei vorgehen, steht auf der Seite Schallimmissionsprognose für Batteriespeicher; einen Überblick über alle Gutachten für Speicherprojekte gibt die BESS-Übersicht.
Typische Fehler in der Planung
Häufig werden Datenblätter mit Schalldruckpegeln statt Schallleistungspegeln verwendet, der Nachtbetrieb unterschätzt oder Vorbelastungen ignoriert. Ebenso wird die Containeranzahl im Laufe der Planung erhöht, ohne das Gutachten anzupassen. Eine frühe Ersteinschätzung mit groben Abständen und Richtwerten vermeidet spätere Umplanungen.
Häufig gestellte Fragen
Welcher Richtwert gilt für ein Wohnhaus im Außenbereich neben einem Batteriespeicher?
Die TA Lärm nennt keinen eigenen Wert; in der Verwaltungspraxis wird meist der Wert für Misch- oder Dorfgebiete von 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts herangezogen. Die Einordnung trifft die Behörde.
Gilt die TA Lärm auch für kleine Speicher?
Die TA Lärm gilt für gewerbliche Anlagen unabhängig von der Größe. Ob ein Gutachten gefordert wird, hängt vom Verfahren und vom Abstand zur Wohnbebauung ab.
Was ist der Tonzuschlag?
Ein Zuschlag von 3 oder 6 dB(A) auf den Beurteilungspegel für deutlich hörbare Einzeltöne, zum Beispiel das 100-Hz-Brummen von Transformatoren oder Lüftertöne.
Wie weit muss ein Batteriespeicher von Wohnhäusern entfernt sein?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Je nach Containerzahl, Kühltechnik und Gebietsart reichen die Abstände von rund 100 m bis mehrere hundert Meter; Schallschutzmaßnahmen können den Abstand verringern.

Der Autor
PV Siegel